Liebe Mitglieder,
am 01. März hat die Landesregierung die ersten Lockerungen beschlossen. Für den Sport sehen die Lockerungen sehr schmal aus.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
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§11 Sport
(1) Die Sportausübung ist nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.
Daraus folgt: Sport kann innen und außen ausgeübt werden:
- Allein
- zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes
- oder zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten.
Eine Erweiterung um Trainer*innen oder Übungsleitende ist nicht zulässig.
Wenn mehrere Personen außen getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, wenn eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht nicht aus.
Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Die Hygienevorschriften sind einzuhalten.
Veranstaltungen und Sitzungen bleiben auch für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt.
Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 7. März 2021.
Unter diesen Vorgaben kann auch das Fitness-Center nicht geöffnet werden. Die Schwimmhallen bleiben weiterhin geschlossen. Das Vereinsheim und die Geschäftsstelle bleiben geschlossen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist der Rehabilitationssport. Der Verein stellt nach jeder Veränderung einen Antrag an das Gesundheitsamt Kiel für die Durchführung des Rehabilitationssports. Ich bitte alle Teilnehmer, die am Rehasport teilnehmen, die Hygieneregeln unbedingt einzuhalten. Der Abstand muss auch vor dem InTuS-Saal beachtet werden. Wir werden regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert.
Der Onlinesport wird gut von unseren Mitgliedern angenommen. Der Zugang zum Onlinesport wurde erleichtert, man kommt nun mit einem Klick zum Onlinesport Angebot. Wir sind für jede Anregung dankbar.
Das Angebot der Beiträge Reduzierung „tusholtenauhilfe“ wurde von 21 Mitgliedern in Anspruch genommen.
Vielen Dank für die Treue unserer Mitglieder
Nun bereiten wir uns auf den nächsten Schritt der Lockerung vor. Welche Sportangebote können wir in unseren eigenen Sporträumen durchführen? Wie können wir den Kinder- und Jugendsport berücksichtigen.
Wann die Mitgliederversammlung stattfinden wird, kann ich noch nicht sagen. Sobald sich eine Möglichkeit ergibt, wird sie satzungsgemäß für 2019 und 2020 durchgeführt.
Holger Schwarzenberg
1. Vorsitzender