Neue Mitgliederinfo April 2021

Mitgliederinfo April 2021

Liebe Mitglieder,

das Karussell dreht sich weiter. Der Sport ist nur teilweise mit Auflagen erlaubt.

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) Gültig bis zum 9. Mai 2021

§11 Sport

Individualsport ist in folgendem Rahmen erlaubt: Sport allein, zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes oder einer anderen Person.

Außerhalb geschlossener Räume darf Sport ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen ausgeübt werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter Anleitung von höchstens zwei Personen trainieren. Kontaktdaten müssen erhoben werden. Sportanlagen sind für die Sportausübung wieder offen. In geschlossenen Räumen dürfen pro Raum nur Personen eines Hausstandes oder zwei Personen aus verschiedenen Haushalten Sport machen. In großen Räumen gilt die Personenzahl für je 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person, wenn die Personen gleichmäßig verteilt sind. Zuschauer sind nicht erlaubt. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Die Hygienevorschriften sind einzuhalten. Veranstaltungen und Sitzungen bleiben auch für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt. Unter diesen Vorgaben kann auch das Fitness-Center nicht geöffnet werden.

Die Schwimmhallen bleiben weiterhin geschlossen.

Das Vereinsheim und die Geschäftsstelle ist geöffnet.

Ausgenommen von dieser Regelung ist der Rehabilitationssport. Der Verein stellt nach jeder Veränderung einen Antrag an das Gesundheitsamt Kiel für die Durchführung des Rehabilitationssports. Ich bitte alle Teilnehmer, die am Rehasport teilnehmen, die Hygieneregeln unbedingt einzuhalten. Der Abstand muss auch vor dem InTuS-Saal beachtet werden. Wir werden regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert. Der Onlinesport wird gut von unseren Mitgliedern angenommen. Der Zugang zum Onlinesport wurde erleichtert, man kommt nun mit einem Klick zum Onlinesport Angebot. Wir sind für jede Anregung dankbar.

Vielen Dank für die Treue unserer Mitglieder

Bitte beachtet unsere Homepage www.tus-holtenau.de.

Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten verstärkt Sport im Freien anbieten. Ich bekomme immer wieder Anfragen, ob es gerechtfertigt sei, den Mitgliedsbeitrag einzufordern. Grundsätzlich wird der Vereinsbeitrag unabhängig davon fällig, ob ein Mitglied das Sportangebot eines Vereins tatsächlich in Anspruch nimmt. Mitgliedsbeiträge sind vielmehr Beiträge, die auf Grund der Satzung von Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglied erhoben werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag werden die laufenden Kosten eines Vereins gedeckt. Wenn wir den Mitgliedsbeitrag pauschal reduzieren, gefährden wir unsere Gemeinnützlichkeit. Deshalb muss ein Antrag gestellt werden. Das Angebot der Beiträge Reduzierung „tusholtenauhilfe“ wird auch für das 2. Quartal angeboten. Diejenigen, die die Hilfe schon im 1. Quartal angenommen haben, werden auch im 2. Quartal berücksichtigt. Bis zum 28. April ist ein neuer Antrag für die 1/3 Beitragsreduzierung an die Geschäftsstelle info@tus-holtenau.de mit dem Stichwort „TuS-Holtenau-Hilfe“ zu beantragen Wir werden die Luca App oder eine andere elektronische Nachverfolgungs-App im Sportbetrieb einführen. Die App dient zur elektronischen Rückverfolgen im Falle eines positiven Corona Falls. Damit fällt die Zettelwirtschaft für das Mitglied und den Verein weg. Wir können damit auch einen Beitrag zum normalen Sportbetrieb leisten. Die App wird auf das eigene Smartphone installiert. Jeder Teilnehmer, der einen Sportraum betritt, scannt mit seinem Handy den am Eingang angebrachten QR Code ein. Damit ist er/sie für das Sportangebot registriert. Für jedes Sportangebot muss sich die/der Teilnehmer*in neu registrieren! Für diejenigen, die kein Smartphone haben oder es nicht benutzen wollen, werden wir eine adäquate Möglichkeit (Chip/Schlüsselanhänger) schaffen, um sich elektronisch zu registrieren. Die verschlüsselten Daten gehen an das Gesundheitsamt und werden erst ausgelesen, falls ein Coronafall auftritt. Sobald es die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus zulässt, werden wir eine Präsenz Mitgliederveranstaltung für die Jahre 2019 und 2020 in den Sommermonaten durchführen.

Seit drei Jahren ist es im Verein bekannt, dass ich nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung stehen werde. Bis heute war die Suche erfolglos. Der Verein ist gut aufgestellt, das Alltagsgeschäft wird von der Geschäftsstelle und den Vereinsassistenten gut aufgefangen, so dass die zeitliche Belastung des 1. Vorsitzenden stark reduziert wurde. Es ist nicht gut für einen der größten Vereine in Kiel, wenn sich der TuS Holtenau ohne Vorsitzenden repräsentiert.

Holger Schwarzenberg
1. Vorsitzender