Mitgliederinfo Juli Kiel, 27. Juni 2021
Weitere Lockerungen treten ab Montag in Kraft.
In geschlossenen Räumen:
- die Abstands- und Kontaktregelungen gelten nicht mehr.
- Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport betrieben werden. Bis zu 25 Personen (plus zwei Übungsleiter*innen) benötigen keinen Impfnachweis.
- Bei bestimmten Konstellationen bei Ausübung von Sport dürfen nur getestete Personen teilnehmen. Dies ist der Fall bei:
- gleichzeitiger Sport von mehr als 25 Personen.
- unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiter*innen.
- Kontaktdaten müssen nachgewiesen werden.Das Hygienekonzept muss eingehalten
- werden. Das kann bedeuten, das die Personenzahl in einigen Räumen begrenzt ist (s. - Fitness-Center).
Fitness-Center
- Das Fitness-Center ist seit dem 2. Juni wieder geöffnet. Es dürfen nur fünf Personen gleichzeitig Sport ausüben. Eine Impfbescheinigung ist nicht nötig, die Personenzahl ist der Raumgröße angepasst.
- Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet.
- Die Kontaktdaten sind schriftlich noch festzuhalten, auch wenn Luca App benutzt wird. Unser Hygienekonzept ist einzuhalten.
- Die gleichzeitige Benutzung ist für zwei Personen in der Sauna mit Anmeldung erlaubt.
- Ab dem 01. Juli ist das Fitness-Center von 08 – 21 Uhr geöffnet.
Außerhalb geschlossener Räume:
- Sport draußen ist in jeder Mannschaftsstärke wieder möglich. Abstandsgebot und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen. Damit gibt es keine konkreten Teilnehmeroberbegrenzen mehr.
- Zuschauer sind erlaubt, wenn sich im begrenzten Bereich aufhalten.
- Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet.
Schwimm- und Freibäder
- Schwimm-, Spaß- und Freibäder dürfen mit einem entsprechenden Hygienekonzept und Erfassung der Kontaktdaten wieder öffnen.
- Die Beschränkung auf nur Bahnenschwimmen ist aufgehoben.
- In Schwimmhallen besteht Testpflicht.
- Bei Naturbädern besteht keine Testpflicht (Seebadeanstalt Holtenau). - Wir haben das Schwimmtraining in der Seebadeanstalt Holtenau für Kinder aufgenommen. Das Schwimmen wird schrittweise für ältere Kinder erweitert.
Testpflicht
- Sowohl beim Training als auch beim Wettbewerb drinnen dürfen nur getestete Personen teilnehmen, wenn mehr als 25 erwachsene Personen oder mehr als 25 Kinder und Jugendliche unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiter*innen gemeinsam Sport treiben, also zum Beispiel in Sporthallen, Fitnessstudios, Tennishallen oder Schwimmbädern. Die Testpflicht entfällt, wenn je Sport treibender Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- Bei altersgemischten Gruppen, in denen Erwachsene, Kinder und Jugendliche gemeinsam Sport treiben, gilt: Sind mehr als 25 Erwachsene oder mehr als 25 Kinder und Jugendliche im Raum, dann greift die Testpflicht für alle.
- Die Testpflicht gilt für diejenigen, die keinen vollständigen Impfschutz haben oder nicht zur Gruppe der Genesenen zählen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Sportfeste und Wettbewerbe
- Bei Wettbewerben und Sportfesten dürfen 1250 Personen innen bzw. 2.500 Personen außen dabei sein. Zuschauer*innen und Sportler*innen werden zusammengerechnet.
- In Innenräumen besteht die Testpflicht bei mehr als 25 teilnehmenden Erwachsenen und mehr als 25 teilnehmenden Kinder/Jugendlichen.
- Alle Zuschauer müssen drinnen wie draußen Masken tragen.
- Bei mehr als drei Zuschauer gilt im Innenbereich eine Testpflicht
- Unter freien Himmel besteht keine Testpflicht.
Der Sportbetrieb in der Groenhoffhalle ist wieder erlaubt. Es gelten die einschlägigen Regeln für den Hallensport. In der Halle ist ein CO2 Messgerät eingebaut. Die Messwerte müssen drei Mal erfasst werden (vor dem Sport nach der Hälfte und zum Schluss) Formularblätter liegen in der Halle aus.
Ab August wird die Groenhoffhalle wegen Sanierungsarbeiten bis Ende Oktober gesperrt! In der letzten Juliwoche müssen die Sportgeräte aus den Schränken geräumt werden.
Seit dem 01. Januar 2020 bis zum 01. Juni 2021 haben wir 300 Mitglieder verloren. Das ist eine „normale Fluktuation“ von Austritten im Jahresvergleich. Uns fehlen die Eintritte, die in normalen Zeiten in gleicher oder größerer Anzahl gekommen wären. Im Jahreshaushalt 2021 fehlen uns ca. 60.000€.
Anfang August beginnen die Bauarbeiten an der Sportfläche unter der Geschäftsstelle mit den Fallschutzplatten. Danach wird die Boulebahn auf dem vierten Tennisplatz eingerichtet. Die Boulebahn wird mit 7.500€ durch die Breitsportförderung der LH Kiel gefördert. Die Bauverzögerungen resultieren auf Lieferschwierigkeiten und die Urlaubsphasen in den Firmen.
Am Do. 26. August 2021, um 19.30 Uhr findet die Mitgliederversammlung statt. Für den 5. August, um 19.30 Uhr ist die Verwaltungsauschuss-Sitzung geplant. Wir planen für den 5. September ein Kinderfest auf unseren Sportanlagen. Ich habe mit Vertretern der LH Kiel gesprochen und sie haben uns finanzielle Unterstützung zugesagt.
Bleiben Sie gesund und dem Verein wohl gewogen.
Holger Schwarzenberg
1. Vorsitzender