Mitgliederinfo August 2021

Mitgliederinfo August                                                                                                                                      Kiel, 20. August 2021

Ab Montag, 23.8. 2021 treten neue Verschärfungen in Kraft.

In geschlossenen Räumen: - Es dürfen nur getestete Personen am Sportbetrieb teilnehmen. - Es tritt die drei G Reglung in Kraft (Geimpfte, Genesene, Getestete, (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test 48 Std.) der Nachweis ist zu erbringen. - Geimpfte, Genesene und Getestete sind gleichgestellt. - Kinder bis sieben Jahren bedürfen keinen Test. - Minderjährige Schüler keinen zusätzlichen Test, da die Testung in der Schule erfolgt. Die einmalige Bescheinigung der Schule ist vorzuweisen. - Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport betrieben werden. - Beim Singen ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. - Die Abstands- und Kontaktregelungen gelten nicht. - Anforderungen zum Lüften, zur Desinfektion etc. sind einzuhalten. - Die Kontaktdaten sind weiterhin zu erheben. - Die Begrenzung der Personenzahl findet keine Anwendung.

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter - Es dürfen nur getestete Personen teilnehmen. - Es muss grundsätzlich keine qualifizierter Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. - Auf den Zuwegungen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-NasenBedeckung getragen werden. - Wenn sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer von außen nach drinnen bewegen, muss eine MundNasen-Bedeckung aufgesetzt werden.

Fitness-Center - Es dürfen nur getestete Personen teilnehmen. - Die Personenzahl ist an die Raumgröße angepasst. - Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet. - Die Kontaktdaten sind schriftlich festzuhalten, auch wenn Luca App benutzt wird. Unser Hygienekonzept ist einzuhalten. - Die gleichzeitige Benutzung ist für zwei Personen in der Sauna mit Anmeldung erlaubt. - Ab dem 01. September ist das Fitness-Center wieder von 09 – 13 und 15 – 22 Uhr geöffnet.

Außerhalb geschlossener Räume: - Es werden keine Kontaktdaten außerhalb geschlossenen Räumen mehr erhoben. - Sport draußen ist in jeder Mannschaftsstärke wieder möglich. Abstandsgebot und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen. Damit gibt es keine konkreten Teilnehmeroberbegrenzen mehr. - Zuschauer sind erlaubt, wenn sich im begrenzten Bereich aufhalten. - Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet.

Schwimm- und Freibäder:Die neue Corona-Landesverordnung (gültig ab Montag, 23. August) hat auch Auswirkungen auf den Badespaß. So dürfen das Hörnbad und die Schwimmhalle Schilksee nur noch mit einem gültigen Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) genutzt werden. Es muss daher jeder Badegast ab sieben Jahren einen gültigen Nachweis mit einem entsprechenden Identitätsnachweis vorweisen. Bei Kindern unter sieben Jahren ist nur die Vorlage eines Altersnachweises erforderlich. Selbsttest sind nicht zulässig.

Ab August ist die Groenhoffhalle wegen Sanierungsarbeiten bis Ende Oktober gesperrt!

Die Sportfläche unter der Geschäftsstelle mit den Fallschutzplatten ist fertiggestellt.

Baubeginn der Boulebahn auf dem vierten Tennisplatz ist erfolgt. Die Boulebahn wird mit 7.500€ durch die Breitsportförderung der LH Kiel gefördert.

Am Do. 26. August 2021, um 19.30 Uhr findet die Mitgliederversammlung statt. Es ist die drei „G“ Regelung zu beachten. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen teilnehmen. Ein Schnelltest kann in begrenzten Umfang vor Ort durchgeführt werden. Es ist zu empfehlen früher zur Mitgliederversammlung zu kommen. Es wird der Einlass kontrolliert. Bleiben Sie gesund und dem Verein wohl gewogen.

Holger Schwarzenberg

1. Vorsitzender