Mitgliederinfo September 2021

Liebe Mitglieder,

am 26. August 2021 wurde auf der Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt.
Dabei wurde ich als ehemaliger stellv. Vorsitzender zum 1. Vorsitzenden gewählt. Als neue stellv. Vorsitzende
wurden Inga Bildt und Petra Währer gewählt. Herzlich willkommen im Vorstand des TuS Holtenau. Die anderen
Ämter wurden im Laufe der Wahlen mit den bisherigen Amtsinhabern bestätigt. Auch euch, Rainer, Olaf und Winfried danke für euer Engagement.

Vielen Dank nochmal an Holger Schwarzenberg und Gerd Neuner, die in dem letzten Jahrzehnt die Geschicke des Vereins geleitet haben. Und zuletzt auch nochmal ein Dank an Gregor Zieba, der leider das Amt des Vereinsassistenten niedergelegt hat, er war eine echte Bereicherung und hat dem Vorstand einiges an Arbeit abgenommen. Ebenfalls bedanken möchte ich mich auch bei Birte und Gaby, die sich um die geschäftlichen Dinge im Verein seit Jahren zuverlässig kümmern!

Nun möchte ich mich als neuer 1. Vorsitzender des Vereins noch kurz vorstellen.
Ich bin 53 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Holtenau, habe zwei Kinder (11 & 16 Jahre alt).
Dataport (ehemals Datenzentrale Schleswig-Holstein) in Altenholz-Klausdorf ist mein Arbeitgeber, hier arbeite ich seit 30 Jahren.

Nach diversen Knieoperationen bin ich froh, dass wir eine Walking Football Mannschaft haben, in der ich jeden Dienstag noch gerne mitspiele. Ansonsten stehe ich auch gerne mal auf dem Tennisplatz.

Zurück zum Verein, was gibt es Neues?

Die auf der Mitgliederversammlung angekündigte Umrüstung der Beleuchtung im Vereinsgebäude wurde verschoben, da der Eigenanteil der Maßnahme zurzeit nicht aufgebracht werden kann.
Die Boule Bahn wurde eröffnet, sie befindet sich auf dem hintersten Platz auf der Tennisanlage.
Ein Satz Boule Kugeln können im Fitness-Center ausgeliehen werden.

Der Tennisplatz wird um den 03.10.21 abgebaut und im April 2022 wieder hergerichtet.
Jeden Samstag wird vormittags in der Schulturnhalle Basketball gespielt, wer Lust hat, ist jederzeit willkommen!
Nähere Infos auf der Homepage des Vereins.

Wir suchen aktuell eine*n Judotrainer*in für die Kinder- und Jugendliche, da die Trainerin, die eigentlich wieder einsteigen wollte, kurzfristig, aus verständlichen Gründen, abgesagt hat.
Sobald wir jemanden gefunden haben, wird der Judosport auch im TuS wieder angeboten.

Zuletzt noch die Corona-Info, die ab Montag, den 20.09. 2021 gelten:

Betreten des Vereinsheims

  • Da beim Betreten des Vereinsheims der Teststatus nicht bekannt, gelten die Regeln des Einzelhandels: Es ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Sport in geschlossenen Räumen:

  • Es gilt die drei G Regelung in Kraft (Geimpfte, Genesene, Getestete, (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test 48 Std.) der Nachweis ist zu erbringen.
  • Kinder bis sieben Jahren benötigen keinen Test.
  • Minderjährige Schüler benötigen keinen zusätzlichen Test, da die Testung in der Schule erfolgt. Die einmalige Bescheinigung der Schule ist vorzuweisen.
  • Die Kontaktdaten sind nicht zu erheben, die 3 G Regel ist zu überwachen.
  • Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport betrieben werden.
  • Die Abstands- und Kontaktregelungen gelten nicht.
  • Anforderungen zum Lüften, zur Desinfektion etc. sind einzuhalten.
  • Die Begrenzung der Personenzahl findet keine Anwendung.

 

Fitness-Center

  • Es gilt die drei G Regelung in Kraft (Geimpfte, Genesene, Getestete, (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test 48 Std.) der Nachweis ist zu erbringen.
  • Die Kontaktdaten sind nicht zu erheben, die 3 G Regel ist zu überwachen.
    Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet.
  • Unser Hygienekonzept ist einzuhalten.
  • Die gleichzeitige Benutzung der Sauna ist für zwei Personen (oder mehr, ist in Klärung) mit Anmeldung erlaubt.

 

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

  • Es gilt die drei G Regelung in Kraft (Geimpfte, Genesene, Getestete, (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR Test 48 Std.) der Nachweis ist zu erbringen.
  • Kinder bis sieben Jahren benötigen keinen Test.
  • Minderjährige Schüler benötigen keinen zusätzlichen Test, da die Testung in der Schule erfolgt. Die einmalige Bescheinigung der Schule ist vorzuweisen.
  • Die Kontaktdaten sind nicht zu erheben, die 3 G Regel ist zu überwachen.
  • Es muss grundsätzlich keine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

Außerhalb geschlossener Räume:

  • Sport draußen ist in jeder Mannschaftsstärke wieder möglich. Abstandsgebot und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen. Damit gibt es keine konkreten Teilnehmeroberbegrenzen mehr.
  • Zuschauer sind erlaubt, wenn sich im begrenzten Bereich aufhalten.
  • Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet.

 

Schwimm- und Freibäder

Die neue Corona-Landesverordnung (gültig ab Montag, 20. September) hat auch Auswirkungen auf den Badespaß. So dürfen das Hörnbad und die Schwimmhalle Schilksee nur noch mit einem gültigen Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) genutzt werden. Es muss daher jeder Badegast ab sieben Jahren einen gültigen Nachweis mit einem entsprechenden Identitätsnachweis vorweisen. Bei Kindern unter sieben Jahren ist nur die Vorlage eines Altersnachweises erforderlich. Selbsttest sind nicht zulässig. 

 

Bleiben Sie gesund und dem Verein wohl gewogen.

 

Tobias Dittmann
1. Vorsitzender